Rechtliches

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliches zum Taxen- und Mietwagenverkehr

Taxenordnung Landkreis Anhalt Bitterfeld

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Taxentarifordnung Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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Taxi oder Mietwagen?

Worin besteht der Unterschied?
Taxen
sind nach außen durch den hell-elfenbein-farbigen Anstrich und ein mit der Aufschrift Taxi versehenes Schild auf dem Dach erkennbar. In der rechten unteren Heckscheibe ist eine Ordnungsnummer angebracht. Grundsätzlich ist die kürzeste Strecke zwischen Start- und Zielort zu fahren. Taxen erhalten die Aufträge durch Bereithalten an Taxenständen, Anwinken durch Fahrgäste oder telefonische Auftragsannahme. Das Fahrziel bestimmt der Fahrgast. Es besteht grundsätzlich eine Beförderungspflicht. Darüber hinaus besteht eine Betriebspflicht, d. h. die Taxen müssen regelmäßig zur Personenbeförderung bereitgehalten werden. Die Taxen sind mit einem Fahrpreisanzeiger ausgestattet. Die vom Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreise sind verbindlich. Die Beförderungsentgelte sind in einer Tarifverordnung festgelegt und dürfen nur auf Fahrten ausserhalb des Pflichtfahrgebietes frei vereinbart werden.

Mietwagen sind nach außen nicht gekennzeichnet. Die Mietwagen werden im Ganzen zur Beförderung gemietet, ein sogenannter Pro-Kopf-Preis ist nicht erlaubt. Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Mieter. Die Aufträge dürfen nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Sie sind dort buchmäßig zu erfassen. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. Nach Ausführung des Auftrages besteht Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, es sei denn ein Anschlussauftrag war bereits vor Fahrtbeginn verzeichnet oder dem Fahrer konnte während der Fahrt ein Funkauftrag vermittelt werden. Der Mietwagen ist mit einem Wegstreckenzähler ausgestattet. Die Fahrpreise sind frei vereinbar; vereinbarte Kilometerpreise sind nach der Anzeige des Wegstreckenzählers zu berechnen. Es gibt keine Beförderungs- und Bereithaltungspflicht.

 

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